Offener Brief an die STIKO zur geplanten Empfehlung zur Covid-19- Impfung für Babys und Kleinkinder

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Offener Brief

An die
Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut
13353 Berlin
Per email.

Hamburg, den 17.11.2022

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Geplante Empfehlung der STIKO zur Covid-19- Impfung für Babys und Kleinkinder (Comirnaty 3 µg und Moderna 25 µg)

Sehr geehrter Herr Professor Mertens, sehr geehrte Frau Professorin Wicker,
sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Ständigen Impfkommission,

Ihre Kommission arbeitet derzeit an einer Empfehlung bezüglich der Impfung von Kindern im Altern von 6 Monaten bis 4/ 5 Jahren mit den Produkten Comirnaty 3 µg und Moderna 25 µg.

Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Brigitte Röhrig hat Ihnen hierzu am 7.11.2022 einen (auch veröffentlichten1) Brief übersandt, in welchen sie auf eine Reihe von Fragen und Problemen hinweist, die mit den genannten Impfstoffen und ihrer Zulassung verbunden sind. Sie appelliert an Sie, eine verantwortungsvolle Abwägungsentscheidung zu treffen.

Diesem Schreiben schließen wir uns in vollem Umfang an. Zudem möchten wir Sie nochmals speziell darauf hinweisen, dass sich Ihre Empfehlungen trotz fachlicher Unabhängigkeit und Beurteilungsspielraums nicht im rechtsfreien Raum befinden.

Die Ständige Impfkommission ist eine Einrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), die einen staatlichen Auftrag erfüllt. Sie gibt (u.a.) „Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen […] und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ (§ 20 II IfSG). Ihre Empfehlungen zu SARS-CoV-2 Schutzimpfungen haben sich insbesondere an folgenden Impfzielen auszurichten (§ 20 IIa IfSG):

1. Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe,
2. Unterbindung einer Transmission des Coronavirus SARS-CoV-2,
3. Schutz von Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf,
4. Schutz von Personen mit besonders hohem behinderungs-, tätigkeits- oder aufenthaltsbedingtem Infektionsrisiko,
5. Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen, von Kritischen Infrastrukturen, von zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens.

Dabei ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Analyse vorzunehmen, die auf der Nutzenseite u.a. die Wahrscheinlichkeit eines schweren COVID-19-Verlaufs bei Kindern der betroffenen Altersgruppe sowie die nachzuweisende Wirksamkeit der Impfung gegen ein von infizierten Kindern ausgehendes Transmissionsrisiko und auf der Risikoseite neben bekannten unerwünschten Folgen auch die Neuheit des mRNA-Verfahrens und das Auftreten bislang noch unbekannter mittel- und langfristiger Impfschäden berücksichtigt2

Die Empfehlungen der STIKO prägen, wenngleich sie nicht verbindlich sind, medizinische Standards und beeinflussen gleichzeitig die Einstellung und das Verhalten von Kindern und Eltern. Auf die Pflicht zum Nachweis einer „ärztlichen Beratung“ von Personensorgeberechtigten, die für ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen wollen, „in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes“ nach § 34 Absatz 10a IfSG hat Sie Frau Dr. Röhrig bereits hingewiesen. Ärzte nehmen Ihre Empfehlungen als Konkretisierung des medizinischen Sorgfaltsmaßstabs wahr und werden sich selbst trotz eigener Zweifel kaum trauen, ihren Patienten abweichende Ratschläge zu erteilen.

Damit ist nicht nur eine ethisch-moralische, sondern auch eine rechtliche Verantwortung der STIKO, ihrer Mitglieder (soweit sie den Empfehlungen zustimmen) und des Staates verbunden.

Eine Risiko-Nutzen-Abwägung der STIKO, die nicht den gesetzlichen Sorgfaltsanforderungen entspricht, könnte nach Artikel 34 Grundgesetz i.V.m. § 839 BGB zunächst die Verantwortung des Staates gegenüber Kindern nach sich ziehen, die infolge der Impfung Schäden erleiden, soweit diese über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Es reicht dafür aus nachzuweisen, dass die Impfung ohne die STIKO-Empfehlung nicht erfolgt wäre. Der Staat hat in diesen Fällen die Möglichkeit, gegen die Mitglieder der Kommission Regress zu nehmen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben (Artikel 34 Satz 2 Grundgesetz). Der Vorsatz dürfte in solchen Fällen bereits nachgewiesen sein, wenn feststeht, dass die Mitglieder der Kommission bei der Formulierung der Empfehlung die Fehlerhaftigkeit einer unzureichenden Abwägung in Kauf genommen haben; dass die STIKO-Empfehlungen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit befolgt werden und dass bei Geimpften möglicherweise Impfschäden auftreten, kann als bekannt vorausgesetzt werden.

Selbst die strafrechtliche Verantwortung der STIKO-Mitglieder wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Körperverletzung oder – im Extremfall – Tötung ist bei Veröffentlichung einer pflichtwidrig zustande gekommenen Impfempfehlung nicht auszuschließen.

Treffen Sie in diesem Sinne bitte eine verantwortungsvolle Abwägungsentscheidung!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. jur. Kai Ambos
Prof. Dr. jur. Marc Forster, RA
Prof. Dr. jur. Katrin Gierhake, LL.M.
Prof. Dr. jur. Gerd Morgenthaler
Dr. Amrei Müller, Lecturer/Assistant Professor
Prof. Dr. jur. Günter Reiner
Prof. Dr. jur. Martin Schwab

Hinweis

Der Offene Brief an die STIKO hat sich mit der Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung zeitlich überschnitten.

Fußnoten:

2 Ihre Begründung zur „generellen Impfempfehlung für 5 – 11-jährige Kinder mit zunächst einer Impstoffdosis“ in der 20. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (Epidemiologisches Bulletin 21/2022 v. 25.5.2022) erfüllt diese Anforderungen aus unserer Sicht übrigens nicht. Dort wird eine „sorgfältige Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder“ nur behauptet (Seite 39). Eine gewichtende Gegenüberstellung des erhofften Nutzens der Impfung und der bisher bekannten sowie noch unsicheren mittel- und langfristigen Impfschäden ist nicht erkennbar.